Vagensee

Niederneuching Alt

Niederneuching Neu

Lüßbach

(für den Lageplan bitte das Gewässerfoto anklicken)

Der Vagensee liegt in der Gemeinde Feldkirchen-Westerham (Landkreis Rosenheim) und dient als Auffangbecken für die Leitzachwerke, die den Höhenunterschied zum Seehammer See zur Stromgewinnung nutzen. Nach mehreren Vergrößerungen besteht der Vagensee inzwischen aus 3 Becken mit einer Gesamtfläche von etwa 105 Hektar. Aufgrund seiner Eigenschaft als Unterwasserbecken eines Wasserkraftwerkes besitz er einen stark schwankenden Wasserstand.

Der alte Niederneuchinger Weiher liegt in der Gemeinde Neuching und hat eine Größe von etwa 3 Hektar. Seid seiner Entstehung als Baggersee (1967) ist der Weiher inzwischen schön "renaturalisiert" und besitz eigentlich kein typisches Baggerseeimage mehr. Im Sommer ist er von reichlich Badegästen bevölkert, die aber zum Glück am Abend wieder verschwinden. Ursprünglich wurde der See vom SSM gekauft, inzwischen wird der Weiher jedoch gepachtet.

Der neue Niederneuchinger Weiher befindet sich im Besitz des SSM. Im Gegensatz zum alten Niederneuchinger Weiher ist er sehr wohl (noch) als Baggersee zu erkennen. Er hat eine Größe von etwa 5,5 Hektar und liegt etwa 300m südlich des alten Weihers. Badegäste halten sich noch von diesem See fern, was bestimmt an der Nachbarschaft eines weiteren Baggersees liegt.

Der Lüßbach befindet sich in der Gemeinde Kempfenhausen und mündet bei Percha in den Starnberger See. Befischt werden darf er von der Mündung etwa 3 Km Bachaufwärts bis zur Südgrenze des Waldgutes Harkirchen. Zur Lüßbachkarte gehören auch noch 4 Weiher (ehemalige Fischzuchtanlage Manthalhammer), von denen der Hammerweiher, der Hausweiher und der lange Weiher befischt werden dürfen. Aufgrund der leichten Zugänglichkeit der Weiher sowie der sehr guten Fangaussichten ist dieses Gewässer ideal für Kinder und Jugentliche geeignet !

Vorkommende Fischarten:
Regenbogenforellen, Seeforellen, Renken, Bachsaiblinge, Hecht, Zander, Barsch, Aal, Karpfen, Schleien, Barben, Brachsen, Weißfische

Vorkommende Fischarten:
Hecht, Barsch, Aal, Karpfen, Schleien, Brachsen, Weißfische

Vorkommende Fischarten:
Regenbogenforellen, Renken, Hecht, Zander, Barsch, Aal, Karpfen, Schleien, Giebel, Brachsen, Weißfische

Vorkommende Fischarten:
Regenbogenforellen, Bachforellen, Zander, Barsch, Aal, Karpfen, Schleien, Brachsen, Weißfische

Bestimmungen:
An allen Gewässern gelten die gesetzlichen Bestimmungen entsprechend der AVBayFiG (Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes) wie sie auf der Homepage des Landesfischereiverbandes Bayern in der eingesehen werden können. Insbesondere ist "§11:Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß" zu beachten !
Ausnahmen:
Das Schonmaß der Seeforelle wurde auf 45cm reduziert, das Schonmaß der Bachforelle in Niederneuching und Vagen auf 45cm angehoben
Das Schonmaß der Bachforelle im Lüßbach (nur Bach !) beträgt 20cm, gefangene Bachforellen im Bach zählen nicht zur Jahreshöchstmenge der Salmoniden. Pro Tag dürfen im Bach entweder 5 Bachforellen gefangen werden, oder aber 3 Bachforellen aus dem Bach und 1 Gutfisch aus den Weihern.

Fangmengen:
Pro Tag dürfen maximal 3 Fische entnommen werden.
Nach Erreichen des Fanglimits ist das Fischen einzustellen. Entnommene Fische müssen unverzüglich in das Fangbuch eingetragen werden. Pro Jahr dürfen maximal 60 (Lüßbach 40) Salmoniden (Forellen, Saiblinge, Huchen) und Renken gefangen werden. Diese müssen in die gesonderte Fangliste eingetragen werden.

Gewässersperren:
Mit Ausnahme des alten Niederneuchinge Weihers und des Lüßbaches (nur Bach) sind alle Gewässer vom 01.04. bis einschließlich 15.04. eines jeden Jahres gesperrt. Zusätzlich gibt es Besatzbedingt weitere Sperren, welche rechtzeitig bekannt gegeben werden. Befinden sich Bojen in einem Gewässer, so ist dieses gesperrt !